Mitgliedschaft –
ein Zuhause in Gemeinschaft

Mitglied bei der GWG Meißen eG zu werden, heißt Teil einer Gemeinschaft zu sein, in der man sich zu Hause fühlen kann. Unsere Mitglieder sind mehr als Mieter – sie sind Miteigentümer der Genossenschaft und genießen besondere Vorteile: ein dauerhaftes Wohnrecht, faire Bedingungen und die Sicherheit, langfristig gut und verlässlich wohnen zu können.

Die Mitgliedschaft schafft Vertrauen und Verbundenheit – mit der Genossenschaft und den Menschen, die darin leben. Was eine Mitgliedschaft bei uns bedeutet und wie sie funktioniert, erfahren Sie hier.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Miteigentum durch Genossenschaftsanteile

Mit der Mitgliedschaft zeichnen Sie Genossenschaftsanteile und werden so Miteigentümerin oder Miteigentümer der GWG Meißen eG. Die Anzahl der Anteile richtet sich in der Regel nach der Größe der Wohnung. Ihre Einlage stärkt die Gemeinschaft – und bei einem Austritt werden die Anteile gemäß unserer Satzung wieder ausgezahlt.

Dauerhaftes Wohnrecht

Mit dem Abschluss eines Dauernutzungsvertrags erhalten Sie ein lebenslanges Wohnrecht – ohne das Risiko einer Eigenbedarfskündigung. Bei uns wohnen Sie so sicher wie ein Eigentümer und bleiben dabei flexibel.

Wohnen mit Service

Als Mitglied profitieren Sie nicht nur von sicherem Wohnraum, sondern auch von persönlichem, unkompliziertem Service – ob bei Fragen rund um Ihre Wohnung, bei Reparaturen oder wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

Teil einer starken Gemeinschaft

Die Mitgliedschaft bedeutet Zugehörigkeit. Viele unserer Mitglieder engagieren sich im Haus oder im Quartier, helfen sich gegenseitig im Alltag oder bringen sich bei Nachbarschaftsaktionen ein. Diese gelebte Gemeinschaft macht das Wohnen bei der GWG besonders.

Mitglied werden

Wenn Sie eine Wohnung bei der GWG Meißen eG anmieten möchten, ist eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft Voraussetzung. Diese beantragen Sie ganz einfach über eine Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet unser Vorstand.

Mit dem Eintritt in die Genossenschaft beteiligen Sie sich mit drei Geschäftsanteilen in Höhe von jeweils 160 € – insgesamt 480 €. Zusätzlich fällt ein einmaliges Eintrittsgeld von 25 € an.

Je nach Größe der Wohnung, die Sie anmieten möchten, sind gemäß unserer Satzung weitere Anteile zu zeichnen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Zimmeranzahl und ist ebenfalls in der Satzung geregelt.

Bitte beachten Sie: Vor Abgabe der Beitrittserklärung sollten Sie sich mit den Inhalten unserer Satzung vertraut machen.
Die Satzung regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie alle wichtigen Grundlagen der Genossenschaft.

abstimmung bei einer mitgliederversammlung
paar beim unterschreiben des mietgliedsantrags

Mitglied sein

Mit Ihrer Aufnahme als Mitglied der GWG Meißen eG und dem Zeichnen von Genossenschaftsanteilen werden Sie Teil unserer Gemeinschaft – mit Rechten und Pflichten.

Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder ihre Vertreterinnen und Vertreter. Diese nehmen jährlich an der Vertreterversammlung teil und vertreten dort die Interessen der gesamten Mitgliedschaft. In der Versammlung wird über aktuelle Entwicklungen, Projekte und die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft informiert – gleichzeitig bringen die gewählten Vertreter die Stimme der Mitglieder ein.

Zur Mitgliedschaft gehört auch ein faires und solidarisches Miteinander. Der respektvolle Umgang mit Nachbarn, das Einhalten der Hausordnung und der genossenschaftlichen Regeln sind die Grundlage für ein gutes Zusammenleben – und für ein Zuhause, in dem sich alle wohlfühlen können.

Senden Sie uns eine Nachricht für Ihre Mitgliedsunterlagen.